Wärmepumpenförderung bis zu 70 %

Wärmepumpenförderung bis zu 70%

 
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000,- € bei der ersten Wohneinheit) können bei der Errichtung einer Wärmepumpenanlage erstattet werden. Dazu werden die Grundförderung (Basisförderung von 30 %) mit verschiedenen Bonusförderungen kombiniert. Maximale Fördersumme: 21.000,- €

 Kombibausteine:
- Basisförderung: 25 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 20 % (an Bedinungen verknüpft)
- Einkommensteuerbonus: 30 % (bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000,- €)
- Wärmepumpen-Bonus: 5 % (Effizienzbonus)
Der Wärmepumpenbonus wird gewährt für den Einsatz natürlicher Kältemittel oder für die Erschließung von Wasser, Erdreich oder Abwärme als Wärmequelle.

Fördermittelgeber sind das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW. Weitere Infos bei Ihrem Innungsfachbetrieb.