20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
Vorausetzung:
- Ist der Austausch von von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen und Nachtspeicherheizung (Jahr der Inbetriebnahme unbedeutend) oder
- der Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Fachgerechte Demontage und Entsorgung der usgetauschten Heizung.
Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.