20 % Klimageschwindigkeits-Bonus

 
 Hier heißt es schnell sein:
Der Fördersatz reduziert sich ab 2029 kontinuirlich alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
 
Den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % erhalten Antragsteller für die selbstgenutzte Wohneinheit.

Vorausetzung:

- Ist der Austausch von von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen und Nachtspeicherheizung (Jahr der Inbetriebnahme unbedeutend) oder

- der Austausch einer funktionstüchtigen Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt.

- Fachgerechte Demontage und Entsorgung der usgetauschten Heizung.

 

Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.