Die Höchstsätze und Förderungen der Energieberatung für Wohngebäude betragen ab sofort  50% des förderfähigen Beratungshonorars. Dazu zählen die „Vor-Ort-Beratung“ und der „Individuelle Sanierungsplan“ durch einen unabhängigen qualifizierten Energieberater.

Die Förderung der Energie-
beratung für Wohngebäude 
beträgt 50% des Honorars

 



Der Höchstsatz liegt somit konkret bei 650,- € für Ein- und Zweifamilien- häuser und bei 850,- € für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten. Zusätzlich kann die Energieberatung durch Kommunen gefördert werden, der Beratungsempfänger muss aber mindestens einen Eigenanteil von 10% selbst tragen.

Die „Vor-Ort-Beratung“ erfasst den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Modernisierung zum KfW-Effizienzhaus aus.



Der „Individuelle Sanierungsplan“ enthält Vorschläge zur schrittweisen Verbesserung der Energieeffizienz bei einer schrittweisen energetischen Sanierung. Bestandteil dieser Beratung sind die voraussichtlichen Investitionskosten und die möglichen Fördermittel.

Das Förderprogramm zur Energieberatung richtet sich an Privatpersonen und kleine bis mittlere Unternehmen. Gefördert werden Beratungen für Wohngebäude, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens 10 Jahre zurückliegt. Die Förderanträge werden vor Beratungsbeginn durch den Energieberater gestellt. Wichtig zu wissen: Die Bafa zahlt die Förderung an den Energieberater. Dieser verrechnet den Förderbetrag bei der Rechnungstellung mit seinem Honorar.

 

Fördermittelgeber ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Weitere Infos hier oder bei Ihrem Innungsfachbetrieb.