Energieeinsparung:
Bis zu 20% Zuschuss für die Heizungsoptimierung

 
Gefördert werden alle Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden, die älter als zwei Jahre sind und bei einer Wärmegewinnung mit fossilen Brennstoffen, wobei die Anlage nicht älter als zwanzig Jahre sein darf.  Die Förderung beträgt 15% der Netto- investitionskosten plus einem möglichen iSFP-Bonus von 5%.
Die Voraussetzung für den Zuschuss bei allen Maßnahmen bei wassergeführten Heizungssystemen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs. Im Falle einer Wärmepumpe wird auch die Optimierung der Wärmepumpe gefördert.

Förderfähige Maßnahmen:
• Austausch der ungeregelten Heizungspumpe durch Hocheffizienzpumpen
• Austausch alter Warmwasserpumpen durch hocheffiziente Warmwasserzirkulationspumpen
• Hydraulischer Abgleich
• Installation voreinstellbarer Thermostatventile
• Installation von Einzelraumtemperaturreglern
• Installation von Strangventilen
• Technik zur Volumenstromregelung
• Installation separater Mess-, Steuerung- und Regeltechnik
• Moderner Schichtwasserpufferspeicher
• Einstellung der Heizkurve
• Dämmung von Rohrleitungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Gewerbetreibende, Kommunen, Vereine, Stiftungen, Gemeinnützige Organisation und Genossenschaften.

 Flyer Merkblatt Antragstellung als pdf (507 kb)

Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Fragen Sie Ihren SHK-Innungsfachbetrieb.